Sailer GmbH
HOME   |   ANFAHRT   |   AGB   |   IMPRESSUM
Firmen Produkte Technik Links Downloads Kontakt
 

 

HEIZÖLLAGERUNG

Oberirdische Lagerung
Batterietank/Doppelwandiger Sicherheitstank.
Batterietanks werden heute aus Kunststoff (PE,PA), glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) oder aus Kunststoff mit Stahlblechmantel gefertigt. Stand der Technik sind moderne Sicherheitstanksysteme, die ohne spezielle ("gemauerte") Auffangwanne installiert werden dürfen.
Batterietanks gibt es in unterschiedlichen Größen als ein- oder doppelwandige Tanks. Diese können ganz nach Bedarf zusammengestellt werden, so dass eine Tankanlage mit genau dem gewünschten Lagervolumen entsteht. Sie stellen gerade bei einer Tankerneuerung eine kostengünstige Lösung dar, kommen aber auch im Neubau im Zuge eines geringen Heizölverbrauchs häufig zur Anwendung. Vorteilhaft ist, dass sie problemlos durch vorhandene Tür- und Fensteröffnungen in den Aufstell- bzw. Lagerraum eingebracht und dort zu größeren Einheiten miteinander verbunden werden können. Durch diesen modularen Aufbau ist eine optimale Raumausnutzung möglich.
Bauseitig benötigen einwandige Batterietanks einen öldichten Auffangraum. Für doppelwandige Tanks ist kein Auffangraum erforderlich, da der Innenbehälter von einem weiteren Kunststoff- oder Stahlblechmantel umschlossen ist. Bei GFK-Tanks kann ebenfalls auf einen öldichten Auffangraum verzichtet werden, wenn dies aus deren Bauartzulassung hervorgeht bzw. in den landesrechtlichen Vorschriften so festgelegt ist.
Oberirdische Lagerung
Standortgefertigter Tank
Standortgefertigte Tanks werden direkt vor Ort maßgeschneidert z. B. im Keller erstellt. Dadurch erreicht man eine optimale Raumausnutzung, dass heißt größte Lagerkapazität bei kleinstem Raumbedarf.
Insbesondere bei größeren Lagervolumen sind standortgefertigte Tankanlagen oftmals eine kostengünstige Lösung. Durch doppelwandige Konstruktionen aus Stahl mit Innenhülle wird eine hohe Sicherheit gewährleistet. Wenn der Zwischenraum durch ein bauartzugelassenes Leckanzeigegerät überwacht wird, ist eine öldichte Auffangwanne nicht mehr erforderlich.
Auch bestehende einwandige Tanks können entsprechend nachgerüstet werden und gelten fortan als doppelwandig. Denn nur bei einer einwandigen Ausführung ist eine öldichte Auffangwanne erforderlich. Spezielle Konstruktionen und Verankerungen ermöglichen den Einsatz in hochwasser¬gefährdeten Gebieten.
Unterirdische Lagerung
Erdtank
Erdtanks werden aus Stahl oder GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) gefertigt und können Platz sparend außerhalb des Hauses im Erdreich eingebracht werden. Sie verfügen über eine Einstiegsöffnung zur Reinigung und Wartung.
Erdtanks müssen doppelwandig ausgeführt werden. Der Zwischenraum zwischen den beiden Wandungen dient der Dichtheitsüberwachung des Tanks. Sollte eine der Wandungen schadhaft werden, so führt die automatisch zur Meldung durch ein Leckanzeigegerät. Ein Auslaufen von Heizöl EL wird durch die zweite, intakte Wand verhindert. Die Doppelwandigkeit ist auch durch eine Leckschutzauskleidung mittels einer Kunststoffinnenhülle gegeben. Ggf. vorhandene ältere einwandige Tankanlagen können durch eine entsprechende Innenhülle nachgerüstet werden.
Ein Erdtank kann an nahezu beliebiger Stelle ins Erdreich eingebracht werden. Er ist daher besonders im Neubau eine Platz sparende Lösung und kostengünstige Lösung, da im Gebäude kein Raum für die Lagerbehälter vorgesehen werden muss und die Einbindung und Installation im Zuge der ohnehin erforderlichen Erdarbeiten ausgeführt werden kann.
Ein Erdtank kann auch in Gebieten mit hohem Grundwasserstand ins Erdreich eingebracht werden, er muss dann gegen ein Aufschwimmen gesichert sein.
Prüfpflichten
für Öllageranlagen
Bei Lageranlagen für Heizöl EL können einmalige und/oder wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige gem. § 19 i WHG/VAwS vorgeschrieben sein. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, hängt von folgenden Anlageneigenschaften ab:
- Lagervolumen und
- Standort der Anlage (oberirdisch/unterirdisch, außerhalb oder innerhalb von
  Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten).
Die Prüfpflichten werden in den "Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (VAwS) der einzelnen Bundesländer geregelt.
 
 
SAILER Verwaltungs - GmbH - Telefon: 0821 / 4 80 80 - Fax: 0821 / 4 80 8 10